Sparversicherungen
Bei vermögensbildenden Versicherungen steht der Aufbau von Vermögen im Zentrum. Die vermögensbildende Versicherung wird oft auch als kaptialbildende Versicherung bezeichnet, was von der Bedeutung her das selbe ist. Der Aufbau von Vermögen für das Alter ist von immer höherer Wichtigkeit, da sich die Leistungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge zunehmend verschlechtern. Auf Grund der starken Veränderungen auf dem Finanzmarkt, sind Versicherungen meistens fondsgebunden, was zum einen zeitgemäss und zum anderen flexibler als eine konventionelle Versicherung ist.
3a oder 3b
Die verschieden Arten der vermögensbildenden Versicherungen können im Bereich 3b (freie Vorsorge) oder im Bereich 3a (gebundene Vorsorge) abgeschlossen werden. Welche Form die richtige für die persönliche Situation ist, ist eine zentrale Frage bei unserer Beratung, da dies Einfluss auf die Begünstigung im Todesfall hat.
3a
Im Bereich der gebundenen Vorsorge profitiert der Versicherungsnehmer von folgen Gegebenheiten:
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Erbschaftsprivileg – Ein vorhandenes Todesfallkapital fällt nicht in den Nachlass / Erbmasse sondern wird der begünstigten Person direkt ausbezahlt und kann dieser nicht streitig gemacht werden.
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Betreibungsprivileg – Das vorhandene Kapital ist im Falle eines Konkurses oder einer Betreibung, privilegiert und somit geschützt.
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Steuerprivileg – Der Versicherungsnehmer kann durch den Abzug der Prämien Steuern einsparen und optimieren.
3b
Im Bereich der freien Vorsorge profitiert der Versicherungsnehmer von folgenden Punkten:
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Erbschaftsprivileg – Ein vorhandenes Todesfallkapital fällt nicht in den Nachlass / Erbmasse sondern wird der begünstigten Person direkt ausbezahlt und kann dieser nicht streitig gemacht werden.
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Betreibungsprivileg – Das vorhandene Kapital (sofern die Police der unmittelbaren Absicherung der Familie dient) ist im Falle eines Konkurses oder einer Betreibung, privilegiert und somit geschützt.
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Verfrühter Rückkauf – Ein verfrühter Rückkauf ist ungeachtet der gesetzlichen Richtlinien der gebundenen Vorsorge möglich.
Grundsätzlich werden folgende Versicherungsarten unterschieden:
Die gemischte Lebensversicherung
Die gemischte Lebensversicherung enthält eine Sparkomponente und eine Risikokomponente für den Todesfall. Daher auch die Bezeichnung „gemischte Lebensversicherung“.
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Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragsdauer, wird ihm die vorgesehene Versicherungssumme (Erlebensfallkapital) und die eventuellen Überschussanteile ausbezahlt.
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Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Ende der Vertragsdauer, wird den Begünstigten das in der Police vorgesehene Todesfallkapital und allfällige Überschussanteile ausbezahlt.
Die fondsgebundene Lebensversicherung
Das Spezielle an der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Anlage des Deckungskapitals für den Sparteil. Die Anlage des Sparteils wird gemäss des eigenen Anlageprofils in aktiv gemanagte Fonds investiert. Dies ermöglicht dem Versicherungsnehmer auch bei einem mittleren Anlagehorizont eine überdurchschnittlich hohe Rendite zu erzielen. Fondsgebundene Lebensversicherungen verfügen meist über keine Erlebensfallgarantie, jedoch meist über günstigere Sicherheitsmechanismen um hohe Verlusten seitens des Versicherungsnehmers zu verhindern.
Die Risikokomponente für den Todesfall bei der fondsgebundenen Lebensversicherung funktioniert gleich wie die einer gemischten Lebensversicherung.
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Falls der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Vertragsdauer stirbt, wird den Begünstigten mindestens das vorgesehene Todesfallkapital ausbezahlt.
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Falls der Wert der Fondsanteile im Todeszeitpunkt höher ist als das Todesfallkapital, erhalten die Begünstigten den Gegenwert der Fondsanteile.
Die Erlebensfallversicherung mit Rückgewähr (Garantie)
Bei einer Erlebensfallversicherung mit Garantie liegt der Fokus grundsätzlich beim reinen Sparen. Der Versicherte baut mit seinen Prämien während der Vertragsdauer sein Vermögen auf. Die Prämien sind so berechnet, dass nach Ablauf des Versicherungsvertrags unter Berücksichtigung des technischen Zinses, mindestens die garantierte Kapitalleistung erbracht werden kann.
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Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragsdauer, wird dem Versicherungsnehmer die Versicherungssumme (Erlebensfallkapital) und die eventuellen Überschüsse ausbezahlt.
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Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Vertragsdauer, wird den Begünstigten mindestens die angesparten Sparprämien, zusätzlich je nach Regelung in den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) auch die Überschüsse und / oder Zinsen ausbezahlt.