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Reguläre Kündigungsfristen Krankenkassen
Die Grundversicherung kann bei allen Krankenkassen jährlich gekündigt werden, zu beachten gilt dass die Kündigung spätestens am 30. November bei Versicherer eingetroffen sein muss. Bis am 30. Dezember kann man bei einen neuen Versicherer die Grundversicherung abschliessen. Der Versicherungsbeginn ist somit immer der 01.01. des folgenden Jahres. Bei Personen welche eine Grundversicherung mit einer Franchise (Kinder 0 / Erwachsene 300 Franken pro Kalenderjahr) und freier Wahl des Leistungserbringers haben, können Ihre Krankenversicherung auf den 30. Juni unter Einhaltung einer regulären dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Der Versicherer muss in einem solchen Fall die Kündigung bis spätestens am 31. März erhalten haben. Die Grundversicherung kann nur gewechselt werden, wenn alle Prämien seitens des Versicherungsnehmers beglichen sind.
Die Zusatzversicherung kann, falls die Vertragslaufzeit es zulässt, unter Einhaltung einer dreimonatigen oder sechsmonatigen Kündigungsfrist, dementsprechend auf den 30. September / 30. Juni gekündigt werden. Die meisten Krankenkassen haben eine dreimonatige Kündigungsfrist, es gibt jedoch einige die eine sechsmonatige Kündigungsfrist in Ihren Versicherungsbedingungen vorsehen. Es wird ausdrücklich empfohlen, die Zusatzversicherung erst nach der Annahme bei dem neuen Krankenversicherer zu kündigen.
Unbezahlter Urlaub und Austritt aus einem Arbeitsverhältnis, wie bin ich Unfall versichert?
Bei einem unbezahlten Urlaub, z.B. Ferien im Ausland für 6 Monate, ist es wichtig sich Gedanken über die Unfallversicherung zu machen. Die Deckung der Unfallversicherung (UVG) des Arbeitgebers endet nämlich 30 Tage nach Austritt oder 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag, an welchem ein Salär entrichten wurde. In solchen Fällen empfiehlt es sich, beim Austrittsgespräch oder vor Beginn des unbezahlten Urlaubs eine Abrede-Versicherung abzuschliessen. Eine sogenannte Abrede-Versicherung bei der Unfallversicherung kann bis maximal 180 Tage abgeschlossen werden und bietet dem Versicherten den identischen Schutz bei einem Nichtberufsunfall welcher er bereits vorher während und abseits der Arbeit genoss. So eine Abrede-Versicherung kostet ca. 25.- pro Monat und muss vorgängig entrichtet werden. Als Versicherungsbestätigung dient jeweils der Beleg des Einzahlungsscheins. Sollte der unbezahlte Urlaub oder die Zeitspanne, in der man nirgends über 8 Stunden in der Woche angestellt ist überschreiten, ist die Unfalldeckung bei der Grundversicherung einzuschliessen. Die Unfalldeckung bei den Krankenkassen kann jederzeit wieder ausgeschlossen oder sistiert werden. Wichtig ist zu beachten dass die Unfalldeckung bei der Krankenkasse nicht den selben Schutz wie eine Unfallversicherung gemäss UVG bietet. Die Leistung der Grundversicherung in der Krankenkasse beschränkt sich auf die Heilungskosten.