Todesfallversicherung
Mit einer Todesfallversicherung hat der Versicherte die Möglichkeit, seine Familie und Ihm nahestehende Personen und Hinterbliebene abzusichern. Ebenfalls kann der Geschäftspartner finanziell absichert werden, falls man versterben sollte.
Die Todesfallversicherung eignet sich für Sie, wenn Sie:
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im Falle Ihres Todes Ihnen nahestehende Personen (Familie, Konkubinatspartner etc.) finanziell absichern möchten.
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ein Eigenheim besitzen und Sie zur finanziellen Absicherung der 1. und/oder 2. Hypothek Ihre Todesfallversicherung benützen möchten, damit Ihre Familie oder Ihr Lebenspartner im Falle Ihres Ablebens, weiterhin im Eigenheim wohnen kann.
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im Rahmen der Wohneigentumsförderung Pensionskassengelder bezogen haben, und die daraus resultierenden Deckungslücken schliessen möchten.
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Geschäftsinhaber/-partner sind und sicherstellen möchten, dass im Todesfall der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet bleibt.
Dank der Geldleistung (Todesfallkaptial) können die Begünstigten zum Beispiel:
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den gewohnten Lebensstandard beibehalten
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die Erbschaftssteuern bezahlen
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die Kredite rückzahlen
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eine Ausbildung fortsetzen usw.
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die Geschäftstätigkeit sicherstellen
Sie haben die Wahl zwischen zwei Versicherungsvarianten:
Todesfallversicherung mit konstanter Versicherungssumme
Bei der Todesfall-Risikoversicherung mit konstanter Versicherungssumme bleibt das versicherte Kapital während der gesamten Vertragsdauer gleich hoch. Diese Variante sichert im Todesfall die Rückzahlung von Darlehen und Krediten, die nicht amortisiert werden und somit gleich hoch bleiben.
Todesfallversicherung mit abnehmender Versicherungssumme
Bei der Todesfall-Risikoversicherung mit abnehmender Versicherungssumme vermindert sich das im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Kapital gleichmässig jährlich um einen konstanten Betrag. Diese Variante kann unter anderem zur Deckung einer zu amortisierenden 2. Hypothek eingesetzt werden. Auch zur Sicherstellung der Ausbildung der Kinder ist diese Variante geeignet da die benötigte Summe Jahr für Jahr abnimmt.
Personengruppen & Anwendungsbereiche
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Arbeitnehmende:
Für die Ergänzung der Rentenleistungen aus der 1. und 2. Säule zugunsten der Familie (Ehepartner und Kinder). -
Selbstständigerwerbende:
Da Sie obligatorisch nur durch die 1. Säule geschützt sind, ist die Todesfallversicherung eine wichtige Ergänzung, diesen ungenügenden Schutz zugunsten der Familie oder des Geschäftspartners auszubauen. -
Nichterwerbstätige:
Ebenfalls der Tod eines nichterwerbstätigen Ehepartners kann nicht zu unterschätzende finanzielle Folgen auslösen. Im Besonderen, wenn kleine Kinder zu versorgen sind, wird der überlebende Ehepartner beträchtliche zusätzliche Auslagen und Kosten für die Betreuung haben. Jene Auslagen können mit einer Todesfallversicherung abgesichert werden. -
Absicherung von Hypothekardarlehen bei Eigenheimen:
Mit einer Todesfallversicherung kann sichergestellt werden, dass der überlebende Partner das Darlehen weiterhin tilgen und somit das Heim halten kann.