Erwerbsunfähigkeitsrente
Sobald jemand erwerbsunfähig wird, verliert er die Fähigkeit seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten und ist somit auf Hilfe Dritter angewiesen. Erwerbsunfähig ist jemand, der für immer oder zumindest für eine unbestimmbare Zeit weder mit der bisherigen, noch mit einer anderen zumutbaren Arbeit Einkommen erzielen kann. Betroffen sind dann ebenfalls auch alle Personen, welche finanziell vom Einkommen des Erwerbsunfähigen abhängig sind. Versichert wird die Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder eines Unfalls.
Was leisten die Versicherer?
Die Versicherungsleistung besteht in einer Rente, die nach einer vertraglich vereinbarten Wartefrist ausbezahlt wird.
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Die Wartefrist beginnt, wenn die Erwerbsunfähigkeit festgestellt ist. Sie dauert in der Regel zwischen 3 und 24 Monaten, welche der Versicherte bei Vertragsabschluss frei wählen kann.
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Die maximale Dauer der Rente ist abhängig durch die vereinbarte Vertragsdauer.
Meistens wird diese auf den Zeitpunkt der Pensionierung gelegt. Die Rente erlischt früher, wenn der Versicherte wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann oder bei dessen Tod.
Die Auszahlungen können frei gewählt werden, üblich ist eine vierteljährliche Auszahlung.
Wartefrist und Rentenzahlungen
Personengruppen & Anwendungsbereiche
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Arbeitnehmende:
Mittels der zusätzlichen Rente können Sie die Invaliditätsleistungen der 1. und 2. Säule ergänzen, wenn diesen zusammen nicht ausreichen. Viele Arbeitnehmende sind bei einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit ungenügend versichert. In den meisten Fällen entsteht eine Einkommenslücke von 40-50%
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Selbstständigerwerbene:
Sie ist eine wichtige Massnahme zur oft notwendigen Ergänzung der Grundversorgung, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung durch die 1. Säule zu optimieren.
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Nichterwerbstätige:
Mit ihr können Sie die invaliditätsbedingten Mehrauslagen (z.B. Betreuungskosten, Kosten für eine Haushaltshilfe, Kinderbetreuung usw. die die erwerbsunfähige Person nun gegen Bezahlung erledigen lassen muss) kompensieren.